UKCA: Großbritanniens Alleingang bei der Kennzeichnungspflicht

14.09.2023 | Technische Dokumentation, Trends und Nachrichten

UKCA-Kennzeichnung: Must-have für europäische Maschinenbauer

Die UKCA-Kennzeichnung läuft im Englischen unter den Bezeichnungen UK Marking und UKCA Marking. Sie kommt vor allem im Maschinenbau sowie auf technischen und medizinischen Produkten zur Anwendung. Hersteller gewährleisten die Übereinstimmung mit Vorschriften im Vereinigten Königreich. Prinzipiell ist sie mit der CE-Kennzeichnung gleichzusetzen. Was alles deklariert werden muss, steht in einem umfassenden Regelwerk. Zu den Gütern, die eine UKCA-Kennzeichnung brauchen, gehören etwa:

  • Maschinen
  • Druckbehälter
  • Aufzüge
  • Niederspannungsgeräte
  • medizinische Geräte
  • Messgeräte
  • Funkgeräte
  • und vieles andere mehr

Zudem gibt es für zahlreiche Branchen spezifische Sonderregelungen. Das ist etwa bei Seilbahnen, im Schiffsbau, bei Druckbehältern und bei medizinischen Produkten der Fall.

UKCA-Kennzeichnung: Einführung mit Hindernissen

In Großbritannien löst die UKCA-Kennzeichnung die für die EU greifende CE-Kennzeichnung ab. Die Einführung stand Anfang 2021 auf der Agenda, ihr folgte eine einjährige Übergangsfrist, als endgültiger Stichtag wurde der 1. Januar. 2022 anvisiert. Es lief jedoch nicht alles so rund, wie es sollte. Die landesweite Umstellung verschob sich auf den 1. Januar 2023, dieser Termin stand ebenfalls auf tönernen Füßen. CE-Kennzeichen sollten schließlich bis zum 31. Dezember. 2024 aus dem Königreich verschwinden. Und auch mit diesem Datum kam die Wirtschaft nicht klar. Anfang August gab die britische Regierung bekannt, dass die völlige Umstellung von CE auf UKCA über 2024 hinausgeht. Ein Ende der Übergangsfrist steht derzeit nicht fest. Über den 31. Dezember 2024 hinaus ist es Herstellern daher gestattet, Produkte mit CE-Kennzeichnungen in den britischen Markt einzubringen.

Transportübergang am Hafen von Dover

Die Gesetzeslage in Sachen UKCA verändert sich so schnell, dass man leicht den Überblick verlieren kann

UKCA- und CE-Kennzeichnung: Transparenz sieht anders aus

Nach dem BREXIT sind die guten alten Zeiten vorbei. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Waren nach den geltenden Bestimmungen zu vertreiben. Als das Vereinigte Königreich noch der EU angehörte, gestaltete sich der Handel einfacher. Normen, Standards und die Maschinenrichtlinien hatten länderübergreifende Gültigkeit. Produkte, die trotz der Übergangsfrist in Großbritannien (einschließlich Wales und Schottland) in Umlauf gebracht werden, benötigen seit dem 01. Januar 2021 die UKCA-Kennzeichnung. Bislang sind die technischen Anforderungen in vielen Bereichen identisch, doch das könnte sich bald ändern.

CE- und UKCA-Kennzeichnung: Grundlagen zur Anwendung

In Großbritannien dürfen zugelassene Stellen keine Bescheinigungen mehr für die Europäische Union ausstellen, bestehende UK-Zertifikate sind in der EU nicht anwendbar. Für Waren, die auf dem EU- Markt in Verkehr gebracht werden, benötigen Unternehmen weiterhin CE-Kennzeichnungen. Grundlage für die Anbringung von UKCA-Zeichen auf dem britischen Markt ist die UKCA-Declaration of Conformity. Die Erklärung verweist anstelle von EU-Richtlinien und Verordnungen auf landesweite Bestimmungen, weiterhin nimmt sie auf britische Normen (BS) Bezug.

UKCA-Kennzeichen dürfen ausschließlich von Herstellern oder deren Bevollmächtigten angebracht werden (Authorised Representative). Sie übernehmen die volle Verantwortung in Sachen Konformität. Noch ist es gestattet, die Kennzeichen provisorisch aufzubringen. Das kann etwa auf Betriebsanleitungen, Beipackzetteln und Zusatzblättern geschehen. Sind sie fest an Artikeln angebracht, bestehen vergleichbare Anforderungen wie bei der CE-Kennzeichnung. Neben den UKCA- Kennzeichen dürfen keine weiteren Elemente an Produkten aufgedruckt sein, die die Lesbarkeit beeinflussen.

Doppelkennzeichnung mit Tücken

Die Aufbringung einer Doppelkennzeichnung (CE und UKCA) ist möglich. Hierbei gilt darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen beider Kennzeichnungsräume erfüllt sind. Die Regelwerke gehen sehr ins Detail, somit liegt es auf der Hand, dass sie in vielen Punkten nicht übereinstimmen. Während etwa Elektromotoren für die EU alle Voraussetzungen mitbringen, so muss das für Großbritannien noch lange nicht der Fall sein. Für dieses Problem gibt es keine Patentlösung. UKCA, CE, Produktion, Verpackungen und Co sind akribisch auf den Prüfstand zu stellen, Anpassungen sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorzunehmen.

Knäuel löst sich auf und führt zu einer Glühbirne
Doppelkennzeichnung von CE und UKCA ist auch möglich

midok® Veränderungen immer im Blick

Die UKCA-Kennzeichnung hat für Unternehmen Relevanz, die Produkte in Großbritannien in Umlauf bringen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ansässige Hersteller oder um Importeure handelt. Im Vorfeld des Vertriebs gilt es herauszufinden, welche Bedingungen für eine rechtskonforme Kennzeichnung vorliegen. Jene, die sich nur am Rande mit dem Thema befassen, stoßen schnell an ihre Grenzen, denn die Regelungen sind wie bei der CE-Kennzeichnung komplex. Aktualisierungen, Beiblätter und Sonderregelungen kommen ständig hinzu. Und hier kommt midok® ins Spiel, denn wir bringen Licht in den Vorschriftendschungel. Firmen beiderseits des Ärmelkanals profitieren von rechtskonformen Lösungen und somit von Planungssicherheit.

In Sachen technischer Dokumentation sind wir up to date. Zu unserem Leistungsangebot gehören die Konzeption von Risikobeurteilungen sowie die Anfertigung von Betriebs- und Bedienungsanleitungen. Weiterhin kümmern wir uns um die reibungslose Implementierung der UKCA-Standards und um die Ausarbeitung der Konformitätsunterlagen. Wir schenken den produktspezifischen Details hohe Aufmerksamkeit. Unsere Experten nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungsseminaren teil, sie kennen sich in nahezu allen Branchen hervorragend aus. Selbstredend, dass wir Aktualisierungen in Projekte einbeziehen.

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