Risikobeurteilung: Voraussetzung für den Marktzugang

17.08.2023 | Technische Dokumentation

Die Risikobeurteilung ist für die Inverkehrbringung und den Betrieb Ihrer Maschinen und Anlagen unerlässlich. Sie wird vom Gesetzgeber gefordert und ist eine Grundvoraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

In ihr werden die von einem Produkt ausgehenden Gefahren bewertet und Maßnahmen dokumentiert, die der Risikominderung dienen. 

Das dürfen Sie nicht vergessen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert im Anhang I und VII die Durchführung und den Nachweis einer Risikobeurteilung Ihrer Maschinen und Anlagen.

In der Norm DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) wird der Prozess der Risikobeurteilung genau definiert. Sie enthält allgemeine Leitsätze für die Durchführung und Erstellung von Risikobeurteilungen und die Risikominderung im Bereich Maschinenbau. Die Norm beschreibt potenzielle Gefahrenquellen wie beispielsweise mechanische, elektrische oder thermische Gefährdungen.

Eine Maschine ist demnach erst dann sicher, wenn alle vermeidbaren Gefährdungen durch diese Gefahrenquellen beseitigt oder auf ein vertretbares Maß vermindert sind. Die Risikobeurteilung ist der Prozess, durch den diese Gefährdungen ermittelt und bewertet werden.

Durch den §3 des Produkthaftungsgesetzes wird zudem ein Produkt mit mangelnder Absicherung der Nutzer als fehlerhaft bewertet. Das umfasst auch die Risikobeurteilung. Sie muss also genau durchgeführt werden, um alle Risiken zu erfassen. Eine mangelhafte Risikobeurteilung könnte also ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz sein.

Was weiterhin beachtet werden muss

Die Kriterien, nach denen die Risikobeurteilung sicherheitsbezogene Informationen ermittelt, umfassen unter anderem:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit von Schädigungen
  • Schwere der zu erwartenden Verletzung bei einer Schädigung
  • Möglichkeiten zur Vermeidung von Schäden

Durch die Norm DIN EN ISO 12100 werden zudem bestimmte Gefahrenquellen genannt. Dazu zählen u.a. mechanische, elektrische und thermische Gefährdungen, Gefährdungen durch Schwingungen, Strahlungen und Lärm.

Es gibt Restrisiken, die Sie als Hersteller nicht durch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen beseitigen können. Diese Restrisiken sollten durch entsprechende Sicherheits- und Warnhinweise in der Nutzerinformation so weit wie möglich erkennbar gemacht und dadurch verringert werden.

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