Als Maschinenbauer wissen Sie: Die Planung, Konstruktion und reibungslose Inbetriebnahme einer Maschine ist aufwendig – jedoch nur die halbe Arbeit. Denn Sie müssen auch den „Papier- und Dokumentenkrieg” um Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Übersetzungen und CE-Kennzeichnungen ausfechten. Das Einhalten dieser und einiger weiterer Vorgaben wird vom Gesetzgeber gefordert und vom Abnehmer oder Anwender erwartet.
Inhalt und Nutzen der CE-Kennzeichnung
CE ist die Abkürzung für das französische ”Conformité Européenne” (Europäische Konformität). Die CE-Kennzeichnung ist die notwendige Voraussetzung für die Inverkehrbringung oder den Betrieb von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU. Sie setzt sich zusammen aus dem CE-Zeichen und bei Maschinen, die unter den Anhang-IV-Maschinen der Maschinenrichtlinie fallen, der Kennnummer einer „benannten Stelle“.
Die CE-Kennzeichnung zeigt also an, dass die Maschine oder Anlage, auf der die Kennzeichnung angebracht ist, das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und dem europäischen Recht entspricht.
UKCA oder der Sonderfall Großbritannien
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU änderten sich auch gängige Standards wie die CE-Kennzeichnung. Bisher galt der CE-Standard sowohl in Europa wie in Großbritannien, mit dem Brexit hat sich aber eine neue Situation ergeben.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in England, Schottland und Wales nur noch der neue UKCA-Standard (United Kingdom Conformity Assessed, auch als UK marking bekannt) für die Kennzeichnung der meisten Produkte auf diesem Markt.