Die rechtlichen Anforderungen an die CE-Kennzeichnung sind komplex und nicht leicht zu überblicken. Für die unterschiedlichen Maschinen und Anlagen gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Selbst die Maschinenrichtlinie gilt nicht für jede Maschine.
Wir geben Ihnen daher im Folgenden einen Überblick über die relevanten rechtlichen Anforderungen für die verschiedenen Produkte:
Für Maschinen und Anlagen:
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Für Betriebsmittel und elektrische Geräte:
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (NSR, englisch als LVD gekürzt)
- RoHS 2011/65/EU
- Funkanlagen (RTTE bzw. RED) 2014/53/EU
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- EuP-Richtlinie, bzw. ErP-Richtlinie, bzw. Eco-Design-Richtlinie 2009/125/EG
Für spezielle Anwendungen:
- Bauprodukte 305/2011/EU
- Messgeräte 2014/32/EU
- Persönliche Schutzausrüstung 2016/425
- ATEX-Richtlinie bzw. Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 2014/34/EU
- Nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
- Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG
- Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte 2008/28/EG
- Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe 2016/426/EU
- Einfache Druckbehälter 2014/29/EU
- Explosivstoffe für zivile Zwecke 2014/28/EU
- Pyrotechnische Gegenstände 2013/29/EU
- Seilbahnen für den Personenverkehr 2016/424/EU
- Aufzüge 2014/33/EU
- Sportboote und Wassermotorräder 2013/53/EU
- Druckgeräte 2014/68/EU
Für Medizinprodukte:
- Medizinprodukte-Verordnung (MDR) 2017/745/EU
- In-vitro-Diagnostika (IVDR) 2017/746/EU
Zusätzliche Richtlinien:
- ElektroG bzw. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
- ProdSG bzw. Produktsicherheitsgesetz bzw. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Als erfahrener Fachdienstleister für Technische Dokumentation nach Maschinenrichtlinie beraten wir Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine oder Anlage.