Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Technische Dokumentation den geltenden Gesetzen und Normen entspricht? Dann sollten Sie die folgenden Richtlinien für die verschiedenen Produktgruppen kennen:
Maschinen und Anlagen
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) legt in Anhang I, Nr. 1.,7.4 die Anforderungen für Betriebsanleitungen von Maschinen und Anlagen fest. Sie bestimmt die Sprache der Originalbetriebsanleitung sowie die Inhalte und Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung.
Elektrogeräte
Die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) bestimmt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Elektrogeräte. Sie gilt für Geräte mit einer Spannung von 50 bis 1000 V Wechselspannung oder 75 bis 1500 V Gleichspannung und stellt unter Kap.2, Artikel 6, Absatz 7 Vorgaben für der Betriebsanleitung auf.
Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) gibt unter Artikel 18 die Anforderungen an die Betriebsanleitung an.
Spielzeug
Unter die Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG) fallen viele Produkte, die man nicht sofort mit Spielzeug in Verbindung bringt. In diesen Fällen müssen die Vorgaben der Richtlinie bezüglich Schadstoffe und Verletzungsgefahr berücksichtigt werden.
Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) stellt unter anderem genaue Anforderungen an die Technische Dokumentation von Spielzeug. Unter § 11 (2) 2. macht sie beispielsweise Vorgaben für die Anbringung von Warnhinweisen.
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