Gefährdungsbeurteilung: damit der Schutzhelm sitzt

27.07.2023 | Technische Dokumentation

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und die Gefahren am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren. Im Idealfall sollen Risiken völlig ausgeschlossen werden, damit Ihre Beschäftigten erst gar nicht gefährdet werden.

Das müssen Sie beachten

Jedes Unternehmen benötigt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Es gelten die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Abhängig von der Situation können auch weitere Regelwerken Anwendung finden.

Die zentrale Forderung dieser Vorgaben ist eine fundierte Einschätzung für alle vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen, ob und wenn ja welche Gesundheitsgefahren bei dieser spezifischen Tätigkeit für die Beschäftigten entstehen können.

Was recht simpel klingt, ist in der Praxis oft schwer festzustellen. Häufig gehören zu einer Tätigkeit viele einzelne Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind.

Zahnrad mit EU-Emblem

Am Arbeitsplatz können zahlreiche Gefahren auftreten

Die 7-Schritte-Methode

Zur Erfassung der Gefährdungen und zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung setzen wir die bewährte 7-Schritte-Methode ein. Die einzelnen Schritte der Methode sind die folgenden:

  1. Arbeitsplätze und zugehörige Tätigkeiten bestimmen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Arbeitsschutzmaßnahmen planen
  5. Betriebsanweisungen erstellen
  6. Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen
  7.  Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren

Unser Service für Sie:

midok® hat geschulte und erfahrene Mitarbeiter, die Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Unser Service umfasst:

  • Gefährdungsbeurteilungen für neue Anlagen, Maschinen, Arbeitsplätze, Umgebungen usw.
  • Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen Unterlagen
  • Rundumservice von der Erstellung bis zu Kontrolle und Auffrischung

Bei jeder dieser Leistungen können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen gründlich ausgearbeitet liefern.

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